Bauabnahme bei Endabnahme und Begehung einer Immobilie

Bauabnahme

Die eigentliche Bauabnahme findet nach Fertigstellung des gesamten Objektes im Rahmen der Endabnahme und Objektbegehung statt.

Die Bauabnahme sollte vorbereitet sein und möglichst eine Vorbegehung vereinbart werden. So können Sie sich in aller Ruhe mit eventuellen Problempunkten auseinandersetzen. Zu beachten ist das Protokoll zur Bauabnahme. Sollten Sie Mängel feststellen, müssen die auch im Protokoll festgehalten werden. Wichtig ist dann der Vorbehalt und die Anerkennung der Mängel durch den Bauträger. Auch er sollte das Protokoll unterschreiben.

Eine Bauabnahme kann aber auch durch "schlüssiges Verhalten" des Bauherren, also ohne ausdrückliche Erklärung, erfolgen. Voraussetzung ist, dass sein Verhalten darauf schließen lässt, dass er das Werk als im wesentlichen vertragsgemäß billigt. Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn er:

  • die noch offene Restforderung des Bauträgers bezahlt
  • rügelos in das fertiggestellte Gebäude einzieht
  • den Sicherheitseinbehalt des Bauträgers freigibt

Sie sollten auf jeden Fall auf einer Abnahme in Ihrer Gegenwart bestehen.
Es empfiehlt sich, einen Sachverständigen zur Endabnahme hinzuzuziehen - besonders beim Auftreten von Mängeln wird der Fachmann zur schnellen und korrekten Mängelbeseitigung beratend zur Seite stehen.