Bauabnahme: Endabnahme und Objektbegehung

HAAK Sachverständige

Abnahme

Neu errichtetes Wohngebäude

Begleitung bei Endabnahme und Objektbegehung — inklusive Vorbegehung, Protokoll und dem richtigen Umgang mit Mängelvorbehalt.

Der AblaufDie eigentliche Bauabnahme findet nach Fertigstellung des gesamten Objektes im Rahmen der Endabnahme und Objektbegehung statt. Sie sollte vorbereitet sein; möglichst wird eine Vorbegehung vereinbart, damit Sie sich in Ruhe mit eventuellen Problempunkten auseinandersetzen können.

Das ProtokollZu beachten ist das Protokoll zur Bauabnahme. Sollten Sie Mängel feststellen, müssen diese auch im Protokoll festgehalten werden. Wichtig sind dann der Vorbehalt und die Anerkennung der Mängel durch den Bauträger — auch er sollte das Protokoll unterschreiben.

Abnahme durch schlüssiges VerhaltenEine Bauabnahme kann auch durch „schlüssiges Verhalten“ des Bauherren erfolgen, also ohne ausdrückliche Erklärung. Voraussetzung ist, dass sein Verhalten darauf schließen lässt, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt. Das kann vor allem der Fall sein, wenn er:

  • die noch offene Restforderung des Bauträgers bezahlt
  • rügelos in das fertiggestellte Gebäude einzieht
  • den Sicherheitseinbehalt des Bauträgers freigibt

Bestehen Sie auf jeden Fall auf einer Abnahme in Ihrer Gegenwart. Es empfiehlt sich, eine Sachverständige zur Endabnahme hinzuzuziehen — besonders beim Auftreten von Mängeln steht Ihnen die Fachperson zur schnellen und korrekten Mängelbeseitigung beratend zur Seite.

Bestehen Sie auf einer Abnahme in Ihrer Gegenwart — und darauf, dass jeder Mangel ins Protokoll kommt.

Dipl. Ing. (FH) Architektin Kathrin Haak

Mediatorin (univ.), Bayerische Architektenkammer