Beweissicherung: Bauzustand und Baumängel dokumentieren
HAAK Sachverständige
Dokumentation

Beweissicherungen dokumentieren einen bestimmten Bauzustand — bevor gebaut, saniert oder gestritten wird.
Wann sie nötig wird — Beweissicherungen werden häufig vor Neubaumaßnahmen notwendig, bei denen Auswirkungen auf andere Gebäude nicht auszuschließen sind, oder wenn Schadensansprüche von Nachbarn befürchtet werden.
Sie kommen ebenso zur Anwendung, wenn Handwerkern gekündigt wurde und Ersatzmaßnahmen zügig beginnen sollen, oder wenn Architekten einen bestimmten Bauten- oder Planungsstand dokumentieren müssen.
Selbständiges Beweisverfahren — Der Zweck einer Begutachtung im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens liegt darin, den gegenwärtigen Zustand eines Bauteils oder eines Schadens so feststellen zu lassen, dass das Gutachten als gerichtliches Beweismittel dienen kann.
Abgrenzung zum Parteigutachten — Das Parteigutachten zur außergerichtlichen Beweissicherung ist demgegenüber kein gerichtliches Beweismittel und kann nicht als Entscheidungsgrundlage dienen. Im Rechtsstreit kann der Parteigutachter lediglich als sachverständiger Zeuge über die Richtigkeit seiner Feststellungen aussagen; seine Aussage unterliegt der Bewertung wie jede Zeugenaussage.
Wer den Zustand vor dem Eingriff sauber dokumentiert, muss ihn später nicht rekonstruieren. Das ist der ganze Sinn einer Beweissicherung.
Dipl. Ing. (FH) Architektin Kathrin Haak
Mediatorin (univ.), Bayerische Architektenkammer
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