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HAAK Sachverständige

Begutachtung

Straßenzug mit Altbauten und Fachwerkhaus — typischer Gegenstand einer Begutachtung

Gutachten und gutachterliche Beratungen für Gerichte, Bauträger, Makler, Versicherungen und Privatkunden — von der mündlichen Beratung bis zum ausführlichen Gutachten.

Für wenGutachten und gutachterliche Beratungen erstellen wir für Gerichte, Bauträger und Investoren, Makler, Versicherungen und Banken sowie für Privatkunden.

  • Gerichte
  • Bauträger / Investoren
  • Makler
  • Versicherungen / Banken
  • Privatkunden

Welche FormenNicht jede Frage braucht denselben Umfang. Grundsätzlich kommen verschiedene Formen zur Anwendung:

  • mündliche Beratungen
  • Beratung mit kurzer gutachterlicher Stellungnahme (i.d.R. 2 bis 6 Seiten inkl. Fotos)
  • ausführliche Gutachten (i.d.R. 10 bis 30 Seiten inkl. Fotos)
  • Schadensfeststellungen und Beweissicherungen
  • Schiedsgutachten

WofürFür diese Bereiche werden Gutachten in der Regel angefertigt:

  • Kaufberatungen (z.B. zu Umbaufähigkeit, Planungsrecht usw.)
  • Beweissicherungen (Dokumentation des Zustandes bevor Dritte zur Beseitigung beauftragt werden)
  • Schadensfeststellungen und Beurteilung von Baumängeln
  • Bestätigungen (z.B. über den Bauzustand)
  • Machbarkeitsstudien (Bebaubarkeit und Umnutzbarkeit für Gebäude, Wohnungen und Grundstücke)

Gemeinsam mit Ihnen finden wir das Format, das Ihre Frage tatsächlich beantwortet — von der mündlichen Einschätzung bis zum ausführlichen Gutachten.

Dipl. Ing. (FH) Architektin Kathrin Haak

Mediatorin (univ.), Bayerische Architektenkammer